Teil der Erfolgsgeschichte der E-Zigaretten Branche war ein angemessen regulierter Markt, in dem die Hersteller mit vielen Freiheiten das Wachstum vorantreiben konnten. In der Zukunft wird dies allerdings nicht mehr gelten.

Bundesregierung plant Besteuerung nikotinhaltiger Flüssigkeiten

Dabei sind gesetzliche Hürden keineswegs eine neue Herausforderung für die gewachsene Branche. So gilt die Tabakrichtlinie TPD2, die 2014 beschlossen und 2016 in Kraft trat, bis heute als einschneidendes Ereignis von historischer Bedeutung. Dennoch konnte auch dies den Erfolgsmarsch der E-Zigarette nicht stoppen. Selbst die zwischenzeitlichen Lieferprobleme sowie die Ladenschließungen als Folge der Corona-Pandemie erwiesen sich zwar als Problem, jedoch nicht als unlösbare Aufgabe.

Jetzt allerdings steht für die Branche die nächste Bewährungsprobe an. Verantwortlich dafür ist dieses Mal kein existenzbedrohendes Virus, sondern der Gesetzgeber selbst. So stand seit Februar 2021 plötzlich eine geplante Steuererhöhung für Tabakprodukte im Raum; von einem bereits vorliegenden Gesetzesentwurf war die Rede, auch wenn seitens der Regierung zunächst keine offizielle Bestätigung erfolgte.

Dies hat sich inzwischen geändert. Unter dem Namen Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) plant die Bundesregierung, ab dem 1. Januar 2023 eine Steuer von 4 Cent pro Milligramm Nikotin in nikotinhaltigen Flüssigkeiten anzusetzen. In die Praxis umgerechnet bedeutet das: Bei einem relativ schwachen E-Zigaretten-Liquid mit 3 mg/ml würde sich der Preis im handelsüblichen 10-ml-Fläschchen um 1,20 Euro erhöhen, bei einem Nikotin-Shot mit 20 mg/ml sogar um 8 Euro.

Die Schonfrist bis zu diesem Datum entpuppt sich bei genauerem Hinsehen nicht vollständig als solche. Denn beginnend mit einer Übergangsfrist ab dem 1. April 2021 soll dieselbe Steuer bereits mit einem geringeren Betrag greifen; geplant sind ab dann nämlich 2 Cent pro Milligramm Nikotin.

Vermeintlich kleine Besteuerung und Werbeverbote mit großen Folgen?

Dies schafft logischerweise eine nicht zu unterschätzende Bedrohung für alle Branchenteilnehmer – renommierte Großhändler wie InnoCigs aus Hamburg und kleinere Einzelhandels-Betriebe betrifft das gleichermaßen. Für viele Kunden wäre die drastische Preissteigerung möglicherweise ein Grund, weniger Liquids zu kaufen. Eine sinkende Nachfrage wäre die Folge, da die E-Zigarette gegenüber der Tabak-Zigarette u. a. bisher durch attraktivere Gesamtkosten punkten konntet. Laut Regierung ist diese Steuer jedoch als moderat anzusehen, sogenannte Marktverwerfungen würden deswegen ausbleiben.

Ob der Markt dieser Prognose auch in der Realität folgt, bleibt abzuwarten, wird von Branchenexperten allerdings bezweifelt. Zusammen mit den neuen Vorgaben zum Werbeverbot für E-Zigaretten, die bereits 2020 verabschiedet wurden stehen Händler und Hersteller vor großen Hürden, deren Überwindung keineswegs einfach sein wird.

Bild: ©istock.com/bohemama