Vor dem eigentlichen Bau des eigenen Gartenhauses muss man sich als Bauherr einigen Fragen stellen. Neben dem eigentlichen Bauvorhaben ist unter anderem auch die Baugenehmigung einzuholen. Doch was gibt es alles beim Bau eines Gartenhauses zu beachten und wo lauern die Fallstricke?

Inhaltsverzeichnis

Gießen eines sicheren Fundaments

Damit ein großes Gartenhaus stabil und sicher steht, ist vor dem eigentlichen Bau auf ein ordentliches Fundament zu setzen. Das Erdreich ist in konstanter Bewegung und vor allem Starkregen oder Frost lässt den Boden in Schwung geraten. Durch die Bewegungen leidet die Statik, das Gartenhaus verliert an Stabilität. Für eine entsprechende Langlebigkeit und Haltbarkeit des Projekts ist ein stabiles und solides Fundament unabdingbar. Nicht nur vor Rissen in Wänden und Türen, auch vor Bodennässe und damit vor Feuchteschäden beugt ein entsprechendes Fundament vor.

Beim Bau eines Fundaments ist darauf zu achten, dass es ein wenig Größer als die Grundfläche des Gartenhauses ist. Abhängig von Art des Hauses und seiner Größe ergibt sich die benötigte Dicke des Fundaments. Die Stärke des Fundaments ist auch von der Bodenbeschaffenheit abhängig. Grundsätzlich gilt jedoch: Je stärker das Fundament, desto stabiler steht das Gartenhaus. Für einen besonders starken Halt sorgen in den flüssigen Beton eingesetzte Pfosten aus Metall. Für sehr kleine Gartenhäuser reicht eine Schicht aus Kies von rund 10 Zentimetern. Größere Gartenhäuser ab einer Grundfläche von einem Quadratmeter bedürfen eines Fundaments aus Gehwegplatten, Punktfundamenten oder Betonplatten.

Punktfundamente eigenen sich für die meisten Vorhaben, da die Errichtung schnell und unkompliziert vonstatten geht. Es besteht aus zahlreichen Einzelfundamenten und darauf befestigten Tragbalken. Die einzelnen Fundamente sind rund 80 Zentimeter Tief und besitzen einen Durchmesser von 20 Zentimetern. Größere Gartenhäuser profitieren von Streifenfundamenten. Hier verteilt sich das Gesamtgewicht des Gartenhauses auf einen Betonstreifen mit einer Dicke von 30 Zentimetern, welche unter den tragende Wänden verlaufen. Die Fläche lässt sich anschließend mit Schotter füllen

Bau des Gartenhauses und der Terrasse

Eine Terrasse gilt als Anbau und somit als eigenständiges Bauvorhaben. Abhängig von der Größe ist eine Baugenehmigung notwendig. Die genauen Vorgaben liefert wieder das zuständige Bauamt. Die Wahl haben Gartenbesitzer zwischen einfachen Terrassen vor dem Gartenhaus oder Seiten-Terrassen. Sie entstehen durch ein Flachdach oder Schleppdach und einem Dachüberstand. Auf diese Weise ist die Terrasse partiell überdacht. Eine Terrasse vor dem Gartenhaus steht meist mit Freisitz zum Eingangsbereich, welches durch ein Vordach geschützt ist. Meist fällt die Wahl des Materials aus Terrassendielen Holz, da sie eine große Langlebigkeit gewähren und günstig in der Anschaffung sind.

Baugenehmigung für das eigene Gartenhaus

Als Gartenhaus ist ein im Garten oder Wald stehendes Objekt definiert, welches nicht zur dauerhaften Bewohnung geeignet oder konzipiert ist. Die Regulierung der Wohnverhältnisse und baulichen Beschaffenheiten lässt sich dem Bundeskleingartengesetz entnehmen. Ob für den Bau eines Gartenhauses eine Baugenehmigung einzuholen ist, ist von diversen Faktoren abhängig und lässt sich demnach nicht pauschal beantworten. Die Regelungen unterscheiden sich nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern selbst von Kommune zu Kommune. Es lassen sich allerdings einige Grundsätze aufstellen: Generell ist dann eine Baugenehmigung notwendig, insofern es sich um einen speziellen Aufstellungsort handelt oder das Bauvorhaben eine gewisse Größenordnung überschreitet. Daneben spielt die gewünschte Nutzungsart eine relevante Rolle, ob denn eine Baugenehmigung notwendig ist.

In nahezu allen Bundesländern ist der Bau von Gebäuden ohne Feuerstelle, Toilette, Verkaufsraum, Aufenthaltsraum oder Ausstellungsraum von einer Baugenehmigungspflicht befreit. Natürlich ist auch hier die Größe des Bauvorhabens wieder Teil der Gleichung. Zuständig ist hierbei das Landratsamt, die Stadtverwaltung oder die Gemeindeverwaltung. Weitere Informationen sind beim örtlichen Bauamt erhältlich. Weitere Regelungen und Vorschriften zur Bebauung schreiben Kleingartenvereine vor.

Tipp: Eine schriftliche Bestätigung über die eingeholten Aussagen und Informationen erspart den Bauherren im Zweifelsfalle vor Ärger mit dem örtlichen Bauamt.

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung einer Baugenehmigung vonnöten:

-Darstellung von Grundstücksentwässerung

-Baubeschreibung

-Bauzeichnungen

-Lageplan

-Antragsformular

-Informationen zu Feuerungsanlagen

Generell sind beim Bau einige grundsätzliche Regeln zu beachten. So muss der Abstand zum angrenzenden Nachbargrundstück bei einer Größe des Gartenhauses von einer mehr als 3 Meter Höhe und einer Länge von mehr als 9 Meter Länge mindestens 3 Meter betragen. Diese Regelung gilt unabhängig von der Notwendigkeit einer Baugenehmigung.