Die Koffer sind gepackt und die Anreise zum Flughafen wurde hinter sich gebracht. Beim Check-in oder beim Boarding lässt ein Mitarbeiter der Fluggesellschaft jedoch verlauten, dass die Reise nicht wie geplant angetreten werden kann, weil die Maschine überbucht wurde.

 

Der Stimmungspegel sinkt rapide, die Vorfreude auf die bevorstehende Urlaubsreise verfliegt und Ärger ist vorprogrammiert. Laut der EU-Flugrechteverordnung hat der Fluggast in einer solchen Situation einige Rechte, die es durchzusetzen gilt.

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Wie kommt es zu einer Überbuchung?

In der Regel spekulieren die Fluggesellschaften darauf, dass manche Reisende ihren Flug kurzfristig stornieren oder dass es einige Passagiere nicht schaffen, rechtzeitig vor Abflug am Flughafen zu erscheinen. Daher verkaufen die Airlines einige Tickets mehr, als im Flieger Sitzplätze zur Verfügung stehen.

In der Regel geht die Kalkulation der Airlines auf. Sollten jedoch alle Passagiere rechtzeitig am Terminal erscheinen, reichen die Plätze nicht aus und einige Fluggäste werden gebeten, ihren Flug auf später zu verschieben. Die Betroffenen können in einer solchen Situation auf eine Entschädigung bei Überbuchung hoffen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Fluggastrechte gelten nicht in jedem Fall. So muss der Passagier nachweisen, dass er pünktlich am Check-in erschienen ist und rechtzeitig eingecheckt hat. Außerdem muss er in Besitz eines gültigen Flugtickets für die betreffende Flugreise sein.

Weiterhin ist es von Bedeutung, dass sich der Startflughafen innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) befindet. Dann ist es unwichtig, welche Airline für die Beförderung verantwortlich ist. Auch bei einer Landung innerhalb der Staatengemeinschaft gelten die Fluggastrechte für Überbuchung. Dann ist es von Vorteil, wenn die verantwortliche Fluggesellschaft ihren Firmensitz innerhalb der Union hat.

Welche Rechte hat der Fluggast?

Bei Überbuchung tritt die Fluggesellschaft in Form eines Mitarbeiters an die betroffenen Fluggäste heran, um diese zu bitten, freiwillig von der Reise zurückzutreten. Ein solches Angebot ist oft mit geldwerten Angeboten verbunden. Diese Offerte muss nicht akzeptiert werden. Oft sogar ist sie mit versteckten Nachteilen verknüpft. Daher kann das Angebot auch abgelehnt werden.

Freiwillige Nichtbeförderung

Ein freiwilliger Verzicht kann je nach Sachlage und Situation Vorteile mit sich bringen. Neben dem besagten Angebot werden alle Reisekosten innerhalb von sieben Tagen zurückerstattet. Sofern sich der Fluggast auf einem Transitflughafen aufhält, wird zudem der Rücktransport zum Startflughafen übernommen.

Eine weitere Option bei der freiwilligen Nichtbeförderung besteht darin, dass die Gesellschaft einen alternativen Flug mit dem gleichen Reiseziel zur Verfügung stellt. Die Reisenden haben dann in der Regel das Anrecht auf freie Unterkunft und Verpflegung

Unfreiwillige Nichtbeförderung

Auch bei einem nicht freiwilligen Verzicht hat der Passagier das Anrecht auf eine Rückerstattung des kompletten Ticketpreises oder eine Umbuchung. Zudem besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung.

Wann kommt es zu einer Entschädigung?

Eine finanzielle Entschädigung muss dann ausgezahlt werden, wenn es durch die Umstände zu einer Verspätung von mehr als zwei Stunden kommt. Die Beträge sind nach der Länge der Flugstrecke gestaffelt:

  • bis 1500 km: 250 Euro

  • ab 1500 innerhalb der EU: 400 Euro

  • zwischen 1500 und 3500 km außerhalb der EU: 400 Euro

  • mehr als 3500 km: 600 Euro

Außerdem sind die Airlines verpflichtet, für die Verpflegung der betroffenen Fluggäste zu sorgen. Sollte der Flug erst am nächsten Tag angetreten werden können, bezahlt die Gesellschaft ein Hotel in Flughafennähe und sorgt für den Transfer zur Übernachtungsmöglichkeit.

Wie ist bei einer Überbuchung vorzugehen?

Es empfiehlt sich, den Vorgang zu dokumentieren und vor Ort eine schriftliche Begründung für die Überbuchung zu verlangen. Das Ticket sollte auf jeden Fall verwahrt werden, denn ohne dieses wird es schwer sein, eine Entschädigung zu bekommen. Obendrein ist es ratsam, Kontaktdaten mit anderen Passagieren zu tauschen, die sich in der gleichen Situation befinden. Alle Zahlungsbelege für Hotel, Lebensmittel und Mietwagen sind zu sammeln.

Im Falle, dass sich die Airline einer Entschädigung verweigert, hat der Fluggast die Möglichkeit, einen Anwalt hinzuzuziehen. Bequemer wird der Sachverhalt abgewickelt, wenn sich die Betroffenen an ein spezialisiertes Portal wie compensation2go.com wenden. Dieses kümmert sich um die Angelegenheit innerhalb von 24 Stunden, behält dafür aber eine Provision ein.