Neustadt a. d. W. (ots) –

Wer schnell seinen Steuerbescheid für das vergangene Jahr haben möchte, kann jetzt schon die Steuererklärung 2023 abgeben. In der Regel schickt das Finanzamt den Bescheid aber nicht vor Ende März. Warum ist das so? Lässt sich die Bearbeitung beschleunigen? Und bis wann muss die Steuererklärung 2023 spätestens beim zuständigen Finanzamt sein? Antworten darauf gibt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Lässt sich die Bearbeitung der Steuererklärung beschleunigen?

Rein theoretisch kann die Einkommensteuererklärung für das jeweils zurückliegende Jahr bereits am 1. Januar des darauffolgenden Jahres abgegeben werden. Doch so zeitig dran sind die wenigsten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Allzu lange wollen viele aber auch nicht warten und geben ihre Steuererklärung deshalb früh ab. Entweder weil sie mit einer Steuerrückerstattung rechnen und das Geld gerne zügig auf ihrem Konto hätten. Oder weil sie von einer Steuernachzahlung ausgehen und diese schnell aus dem Kreuz haben möchten.

Mit diesen drei Tipps erhöhen sich die Chancen, dass die Steuererklärung zügig bearbeitet wird:

1. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst: Die Steuererklärung so früh wie möglich abgeben. Denn das Finanzamt bearbeitet Steuererklärungen nach Eingang, zumindest ab März.
2. Digital geht vor analog: Die Steuererklärung elektronisch per ELSTER an das Finanzamt übermitteln. Denn diese Steuererklärungen erfordern meist weniger Aufwand als solche, die in Papierform kommen. „Viele ELSTER-Erklärungen werden beim Finanzamt mittlerweile sogar vollautomatisch bearbeitet. Für diese gibt es den Steuerbescheid besonders schnell“, weiß VLH-Vorstand Uwe Rauhöft.
3. Schnelle Reaktion bei Rückfragen: Nachweise, Quittungen und Belege griffbereit halten. Denn dann können Steuerpflichtige schnell reagieren, falls das Finanzamt Nachfragen hat beziehungsweise um Nachweise bittet.

Wann ist frühestens mit dem Steuerbescheid zu rechnen?

Zum Jahresbeginn müssen in den Finanzämtern erst einmal aktuelle Steuerrechtsänderungen in die Software eingespeist werden. Zudem warten die Finanzämter zunächst auf die Steuerdaten, die von Arbeitgebenden oder auch Versicherungen elektronisch übermittelt werden. Das muss bis Ende Februar geschehen sein. Erst dann werden Steuererklärungen für das Jahr 2023 abgearbeitet. Dadurch können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in der Regel erst ab Ende März mit ihrem Steuerbescheid rechnen, selbst wenn sie ihre Steuererklärung bereits im Januar abgegeben haben.

Wie lange darf sich das Finanzamt Zeit lassen?

Grundsätzlich müssen mehrere Wochen Wartezeit nach Abgabe der Steuererklärung eingeplant werden, ehe der Steuerbescheid eintrudelt. Die schnellsten Finanzämter hatte im Jahr 2023 das Bundesland Rheinland-Pfalz. Diese benötigten im Schnitt 49,87 Tage für die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung. Beinahe ebenso schnell waren die Finanzämter in Hamburg (50,01 Tage) und Nordrhein-Westfalen (50,06 Tage). Schlusslicht war Brandenburg: Dort wartete man im Schnitt 68,85 Tage auf den Steuerbescheid. Die Liste der schnellsten Finanzämter in der Einzelbetrachtung führt das Finanzamt Herne mit 29,8 Tagen an. (Quelle: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/start/finanzaemter)

Grundsätzlich gibt es keine offizielle Vorgabe, in welchem zeitlichen Rahmen das Finanzamt eine Steuererklärung bearbeiten muss. Wartet eine Steuerzahlerin oder ein Steuerzahler aber drei Monate auf den Bescheid, kann sie oder er beim zuständigen Finanzamt durchaus nachfragen. Das geht schriftlich oder noch besser in einem kurzen Telefonat, dabei lässt sich vieles klären.

Abgabefrist für die Steuererklärung 2023

Während die Finanzämter keine gesetzlich geregelte Frist für die Bearbeitung einer Steuererklärung einhalten müssen, sieht es für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler anders aus. Zumindest für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind: Sie müssen die Steuererklärung 2023 bis zum 2. September 2024 abgegeben haben. Offizieller Stichtag ist zwar der 31. August, da es sich dabei aber um einen Samstag handelt, bleibt Zeit bis zum darauffolgenden Montag.

Wer seine Steuererklärung 2023 von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater beziehungsweise einer Steuerberaterin erstellen lässt, hat länger Zeit: In diesem Fall muss sie erst am 2. Juni 2025 beim Finanzamt sein. Auch hier fällt der offizielle Stichtag auf einen Samstag (31. Mai), deshalb reicht die Abgabe bis zum darauffolgenden Montag.

Übrigens: Bei Bürgerinnen und Bürgern, die eine Steuererklärung abgeben müssen, handelt es sich um eine Pflichtveranlagung. Die freiwillige Abgabe nennt sich Antragsveranlagung – und eine solche ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

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Steffen Gall
Lohnsteuerhilfeverein
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