Ein Treppenlift ist oftmals eine notwendige Anschaffung, um ein selbstbestimmtes und freies Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Teilweise ist ein Verlassen des Hauses ohne ein solches Hilfsmittel nicht mehr möglich. Die hohen Anschaffungskosten belasten dabei viele Haushalte. Gibt es Möglichkeiten, die Kosten von der Steuer abzusetzen und so die Belastung zumindest etwas zu mindern?

Zählt ein Treppenlift zu den außergewöhnlichen Belastungen in der Einkommensteuer?

Die Anschaffungskosten für einen Treppenlift sind, wenn überhaupt, über die Einkommensteuer geltend zu machen. Hier herrscht jedoch noch Uneinigkeit darüber, ob ein Treppenlift zu den absetzbaren Kosten dazugehört oder nicht. Im Frühjahr 2021 gab es dazu einen gerichtlichen Entscheid. So sprach sich das Finanzgericht für eine steuerliche Absetzbarkeit aus. Die Voraussetzung ist jedoch, dass die Anschaffung des Lifts im Zusammenhang mit einer medizinischen Notwendigkeit steht.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Pflegeberatung die Begutachtung begleitet und ein Arzt die Notwendigkeit bestätigt. Ursprünglich lehnte das Finanzamt sogar Atteste von Ärzten ab. Das Finanzgericht entschied hingegen, dass ärztliche Bescheinigungen in Verbindung mit einer anerkannten Pflegestufe ausreichend sind, um die Anschaffungskosten für einen Treppenlift bei der Einkommensteuer geltend zu machen.

Hier ist der § 33 des EStG entscheidend. Dieser regelt die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen, zu denen primär Kosten für medizinische Behandlungen gehören. Hier können auch die Anschaffungskosten für einen Treppenlift geltend gemacht werden. Außergewöhnliche Belastungen werden immer in voller Höhe dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die Anschaffung stattfand. Dementsprechend können die Kosten sofort abgesetzt werden. Die Anschaffungskosten mindern dann die steuerliche Bemessungsgrundlage, sodass die Einkommensteuerlast im Jahr der Anschaffung sinkt. Die komplexe Berechnung richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand sowie der Anzahl der Kinder.

Einen Treppenlift anschaffen – das gilt es beim Kauf zu beachten

Der Kauf eines Treppenlifts ist für die meisten eine hohe aber notwendige Investition. Die Anschaffung kann beispielsweise den Umzug in ein Seniorenheim verhindern oder deutlich verzögern, da weiterhin ein unabhängiges Leben möglich ist.

Damit die Kosten bei der Einkommensteuererklärung später auch wirklich anerkannt werden, ist es wichtig, die richtigen Schritte einzuleiten. So sollte der Treppenlift auf jeden Fall über einen Fachhändler wie einen Düsseldorfer Treppenlift-Betrieb angeschafft werden. Dies stellt sicher, dass die notwendigen Rechnungen und Papiere für das Finanzamt vorhanden sind. Ein solcher Fachhändler berät die Käufer in der Regel auch über die Möglichkeiten bei der Einkommensteuer. Die Beratung ist grundsätzlich ein wichtiger Punkt vor dem Kauf. Fachhändler begutachten direkt vor Ort die baulichen Gegebenheiten sowie das Anforderungsprofil an den Lift. Die Beratung schließt dann auch Empfehlungen für Treppenlifte mit ein, die gut zum Nutzer und der Situation vor Ort passen.

Zusätzlich ist es wichtig, vor dem Kauf des Treppenlifts ein ärztliches Attest einzuholen, das die Notwendigkeit einer solchen Anschaffung bescheinigt. Die Pflegekasse sollte ebenfalls involviert werden. Über diese Stelle wird der Pflegegrad festgestellt, der auch für weitere Zuschüsse durch die Pflegekasse relevant ist.

Wer bei der Anschaffung sparen will oder muss, kann auch auf einen gebrauchten Treppenlift zurückgreifen. Diese werden ebenfalls von Fachhändlern angeboten. Auf die steuerliche Beurteilung der Anschaffung hat dies keine Auswirkungen. Auch gebrauchte Treppenlifte können in der Einkommensteuer unter den außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden. Mit einem gebrauchten Treppenlift ist es also möglich, die Barrierefreiheit zu Hause mit kleinem Budget umzusetzen und gleichzeitig von Steuervergünstigungen zu profitieren.

Lohnsteuerhilfevereine helfen bei der Einkommensteuererklärung

Viele Menschen sind mit der Erstellung von Einkommensteuererklärungen nur in den Grundzügen vertraut. Deshalb bleiben oftmals Kosten, die geltend gemacht werden könnten, unberücksichtigt. Gerade bei den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 des EStG geschieht dies häufig.

Bei den Einkommensteuererklärungen von Rentnern helfen die zahlreichen Lohnsteuerhilfevereine. Diese sind mit den Möglichkeiten der Kosten, die von der Steuer abgesetzt werden können, bestens vertraut. Im Gegensatz zu einem Steuerberater sind Lohnsteuerhilfevereine deutlich günstiger. Schon ab einem Jahresbeitrag von 39 Euro ist die Mitgliedschaft in großen Lohnsteuerhilfevereinen wie der VLH möglich. Dann übernimmt der Verein die Erstellung der Einkommensteuererklärung und hilft, die Steuerlast zu reduzieren.

Besonders, wer einen Treppenlift von der Steuer absetzen möchte, profitiert von dieser Hilfe. Die erfahrenen Lohnsteuerhilfevereine wissen genau, welche Bescheinigungen, Rechnungen und Atteste eingereicht werden müssen, damit die teure Anschaffung berücksichtigt wird. Die Nutzung eines solchen Vereins lohnt sich auf jeden Fall, besonders für diejenigen, die sich nicht ausreichend mit dem Ausfüllen einer Einkommensteuererklärung auskennen.