Wer rechtzeitig für den eigenen Todesfall vorsorgt, der entlastet nicht nur seine Angehörigen, sondern sorgt außerdem dafür, dass seine eigenen Wünsche hinsichtlich der Ausgestaltung der Bestattung berücksichtigt werden. Eine Bestattungsvorsorge fungiert also zum einen als finanzielle Absicherung und zum anderen als sorgfältige Vorbereitung für den eigenen Todesfall. In einem sogenannten “Vorsorgevertrag” werden beispielsweise Angaben zu der Art der Bestattung sowie zu dem Bestattungsort festgehalten. Damit die Angehörigen nicht auf den Bestattungskosten sitzen bleiben, wird außerdem geregelt, auf welche Art und Weise die Finanzierung für die Kosten der Bestattung erfolgt. Dabei gibt es zwei gängige Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen einer Bestattungsvorsorge: Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung sowie der Abschluss des Treuhandvertrags.

 

Abschluss einer Sterbegeldversicherung

Häufig wird eine Bestattungsvorsorge zusammen mit einer Sterbegeldversicherung abgeschlossen. Hierbei werden regelmäßig kleinere Beiträge in die Versicherung eingezahlt, die dann im Todesfall ausbezahlt werden, um so die Bestattung finanzieren zu können. Dies ist vor allem für diejenigen interessant, die lediglich über ein geringeres Einkommen verfügen, da die monatlichen Kosten relativ niedrig ausfallen. Die Höhe des Beitrags ist vom jeweiligen Anbieter und den individuellen Konditionen abhängig. Doch Achtung: Wenn man Sterbegeldversicherung abschließen möchte, darf man nicht die vorgegebene Altersgrenze überschreiten. Diese liegt üblicherweise bei etwa 70 Jahren. Das gesparte Geld ist außerdem zweckgebunden und darf nicht für andere Kosten, wie beispielsweise anfallende Pflegekosten, verwendet werden.

 

Abschluss des Treuhandvertrags

Im Rahmen einer Bestattungsvorsorge wird außerdem häufig ein Treuhandvertrag abgeschlossen. Hierbei zahlt ein Kunde oder eine Kundin einen bestimmten Betrag für ein gewünschtes Vorsorgepaket zur geplanten Bestattung in einen Treuhandvertrag ein. Das Geld wird von der Treuhandgesellschaft verwaltet und im Sterbefall an das gewünschte Bestattungsunternehmen ausbezahlt, um so die anfallenden Bestattungskosten begleichen zu können. Die Bestattungsvorsorge mit Treuhandvertrag ist, anders als bei der Sterbegeldversicherung, an ein bestimmtes Bestattungsunternehmen gebunden. Sollte der jeweilige Bestatter allerdings insolvent sein, so entfällt das bestehende Bezugsrecht und das Geld kann für einen anderen Bestatter verwendet werden.

 

Unverbindliche Beratung zur Bestattungsvorsorge

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, eine kostenfreie Beratung zum Thema Bestattungsvorsorge in Anspruch zu nehmen. Bestattungsunternehmen sind gängige Anlaufstellen, wenn es um solch ein Beratungsangebot geht. Wer zum Beispiel nach einer Bestattung in Frankfurt Ausschau hält, der hat die Möglichkeit, zwischen zahlreichen Bestattern zu wählen und sich dort umfassend zum Thema Vorsorge für die eigene Bestattung beraten zu lassen. Eine weitere Anlaufstelle sind die Hospizdienste der Gemeinden, die ebenfalls kostenfreie Beratungen anbieten. Bei den Hospizdiensten können außerdem kostenfreie Beratungen zu Themen wie Patientenverfügung und pflegerische Versorgung in Anspruch genommen werden.