Jetzt haben sich die Familien mehrerer Opfer der Flugzeugkatastrophe von Madrid als Nebenkläger beim Ermittlungsrichter registrieren lassen.
Damit werden sie künftig ständig über den Stand der Ermittlungen auf dem Laufenden gehalten, wie ein Madrider Gericht am Dienstag mitteilte.
Der Zugang zu Details der Ermittlungen ermögliche es den Hinterbliebenen, Klage gegen mögliche Verantwortliche für das Unglück einzureichen, berichtete die Zeitung "El País".
Die Spanair-Maschine mit dem Ziel Gran Canaria war am 20. August in Madrid über die Rollbahn hinausgeschossen und in Flammen aufgegangen.
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Von 162 Passagieren und zehn Besatzungsmitgliedern an Bord kamen 154 Menschen ums Leben. Unter den Toten waren auch vier Deutsche. 18 Insassen überlebten das Unglück zum Teil schwer verletzt.
Spanair richtete am Dienstag eine Kontaktstelle für die Hinterbliebenen ein, die unter anderem eine erste Entschädigungs-Teilzahlung in Höhe von je 25.000 Euro je Opfer auszahlen soll.
Die Mindest-Entschädigungssumme für jedes Opfer liegt bei 127.000 Euro. Je nach Ermittlungsergebnis könnten die Hinterbliebenen aber auch noch mehr Geld fordern.
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