Seit dem 1. Juli 2021 gilt in Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag. Damit ist es Online-Casinos erstmals auch in Deutschland möglich, eine offizielle Lizenz zu erhalten. Allerdings wird der vermeintliche Spielerschutz von einigen Experten heftig kritisiert. Insbesondere wenn es um die zentrale Sperrdatei geht, stehen die Casino Gesetze im Konflikt mit dem Datenschutz. Ist eine solche Datei wirklich notwendig oder geht die Überwachung der Regierung damit einen Schritt zu weit? 

Welches Ziel verfolgt der Glücksspielstaatsvertrag?

Mit dem GlüStV in Deutschland soll vor allem die Rate jener Spieler reduziert werden, die an einer Glücksspielsucht erkranken. Dies soll durch ein gebündeltes Paket von Maßnahmen erreicht werden, darunter die Sammlung aller Spielerdaten in der kritisierten, zentralen Sperrdatei. Doch schon bei der Anmeldung wird es Gamblern aus Deutschland nicht mehr so leicht gemacht, wie zuvor. Wer online zocken möchte, muss sich eindeutig legitimieren, in der Regel mittels Video-Ident. 

Eine Doppelanmeldung in einem Casino ist gänzlich ausgeschlossen, war jedoch schon zuvor nicht im Sinne des Betreibers. Neu hingegen ist, dass paralleles Spielen in zwei verschiedenen Online-Casinos nicht mehr möglich ist, auch hier greift die zentrale Sperrdatei ein. Wie rechtmäßig ist das aber, gemessen an der Tatsache, dass die Anzahl der Spielsüchtigen in Deutschland bei gerade einmal 200.000 Personen liegt

In vielen Bereichen wird darüber gestritten, welche Maßnahmen legitim sind, um hiermit die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, aber auch zu kontrollieren. Es gibt jedoch auch Lob, denn Deutschland hat sich lange dagegen gesperrt, überhaupt legales Glücksspiel im virtuellen Raum zuzulassen. Große Ausnahme war lange Zeit Schleswig-Holstein, was als einziges Bundesland Lizenzen an Casinos vergeben hat. 

Viele Verzichte, aber auch Schutz für deutsche Spieler 

Mit großem Unmut haben Spieler zur Kenntnis genommen, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag Tischspiele und Livespiele nicht gestattet. Damit fallen nicht nur Live-Streams aus echten Casinos weg, sondern auch Tischspiele wie Roulette, Blackjack und Baccarat. Die Bundesregierung und ihre Experten sind sich einig, dass von jenen Spielen die größte Suchtgefahr ausgeht. Vertreter der Spielerinteressen warnen hingegen davor, dass ein solches Verbot zur Folge haben könne, dass sich die Spieler andernorts orientieren und dann möglicherweise Casinos mit EU-Lizenz nutzen oder gar auf unlizenzierte Angebote ausweichen. 

Einschränkungen gibt es jedoch nicht nur im Bereich der Tischspiele, sondern auch beim Automatenspiel. Wer zocken möchte, darf maximal einen Euro pro Spielrunde setzen. Für klassische Highroller ist das zu wenig, hier sind Einsätze von bis zu 10,00 Euro pro Runde keine Seltenheit. Eine Einschränkung, mit denen viele Spieler leben können, wäre da nicht auch noch der Wegfall der Jackpot-Slots. 

Slots mit einem progressiven Jackpot zeichnen sich dadurch aus, dass jeder Einsatz den Gesamtgewinn im Jackpot erhöht. Dieser wird nach dem Zufallsprinzip an einen Spieler ausgeschüttet, der Zeitpunkt ist nicht vorhersehbar. Auch hier wird ein hohes Risiko- und Suchtpotenzial gesehen, so dass alle Online-Casinos dazu verdonnert sind, entsprechende Slots umzuprogrammieren oder abzuschaffen. 

Grenzen bei der Einzahlung und Panikbutton als Schutzmaßnahmen 

Auch bei der Einzahlung beschränkt der GlüStV die Freiheit. Maximal 1.000 Euro pro Monat dürfen Spieler einzahlen, alles was darüber geht, blockt die Sperrdatei. Diese Regelung gilt im übrigen nicht pro Casinos, sondern übergreifend auf alle Casinos im Onlinemodus. 

Darüber hinaus werden alle Casinos, die ihre Lizenz in Deutschland erhalten haben, zur Einführung eines Panik-Buttons verpflichtet. Dieser muss jederzeit verfügbar sein und dafür sorgen, dass der Spieler sich selbst für einen Zeitraum von 24 Stunden sperren kann, per Mausklick. Eine sinnvolle Schutzmaßnahme, die allerdings bei den meisten europäischen Casinos schon lange vor Einführung dieser Regelung vorhanden war. Der freiwillige Selbstausschluss ist damit keine Erfindung des Glücksspielstaatsvertrags.