Mit dem PKW durch Spanien - Verkehrssünder aufgepasst!
MADRID:
Zu schnelles Fahren und Alkohol am Steuer können in Spanien anstelle einer Geldstrafe ab sofort auch Freiheitsstrafen zur Folge haben.Bis zu sechs Monate Gefängnis drohen Fahrern ohne Führerschein.
Mit diesen Neuregelungen soll die im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohe Zahl von Verkehrsopfern in Spanien gesenkt werden.
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Wer auf Autobahnen mit mehr als 200 km/h oder innerhalb geschlossener Ortschaften mit mehr als 110 km/h unterwegs ist, muss ebenfalls künftig mit einer Haftstrafe von drei bis sechs Monaten rechnen.
Auf Autobahnen gilt in Spanien ein Tempolimit von 120 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften - wie in Deutschland - 50 km/h. Eine Freiheitsstrafe in gleicher Höhe kommt auf Alkoholsünder zu, die mit mehr als 1,2 Promille hinter dem Steuer erwischt werden. Die Promillegrenze in Spanien liegt bei 0,5.
Als Alternative sind Geldstrafen bis zu einem Betrag von maximal 144.000 Euro fällig, wobei die Höhe des Bußgeldes vom Einkommen des Täters abhängig ist.
Knallhart: Geldstrafe, Gefängnis und Abgabe des Führerscheins
Ob eine Geldstrafe verhängt wird oder der Betroffene ins Gefängnis muss, hängt davon ab, ob mit dem Verkehrsverstoß das Leben anderer fahrlässig gefährdet wurde. Zusätzlich zu vorgenannten Maßnahmen ist ein Fahrerlaubnisentzug von einem bis zu vier Jahren vorgesehen.
Datum:
10.05.2008
Quelle:
SAZ
Autor:
Susanne Thiel
Bildquelle:
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Fahrerlaubnis, Gefängnis, Alkohol am Steuer, Spanien, Höchstgeschwindigkeit
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