Spanien verweigert Auslieferung von Ex-Präsidentin Perón
MADRID:
Die spanische Justiz hat die Auslieferung der ehemaligen argentinischen Präsidentin Isabel Perón an ihr Heimatland abgelehnt. Die Vergehen, die der 77-Jährigen in Argentinien zur Last gelegt würden, seien - anders als angegeben - keine Menschenrechtsverbrechen und damit bereits verjährt, entschied laut Gerichtsprotokoll am Montag das Oberste Gericht in Madrid.
Der argentinische Bundesrichter Raúl Acosta wollte Perón wegen des Verschwindens des Oppositionspolitikers Héctor Fagetti Gallego 1976 und der Festnahme des Minderjährigen Jorge Valentín Berón im gleichen Jahr befragen.
Ein weiterer Auslieferungsantrag wurde mit Blick auf Peróns Verwicklung in die Aktivitäten der ultrarechten Polizeigruppe AAA gestellt, die in den 70er Jahren mindestens 1.500 Regierungsgegner umgebracht haben soll.
Peróns Anwälte hatten gegen die Auslieferung ihrer Mandantin vorgebracht, dass sie spanische Staatsbürgerin sei und zudem eine Überstellung ins Ausland wegen ihres hohen Alters und ihres schlechten Gesundheitszustands nicht zumutbar sei.
Die argentinische Justiz hatte im Januar vergangenen Jahres einen internationalen Haftbefehl gegen die Ex-Präsidentin erlassen. Seitdem hatte sich Perón alle zwei Wochen bei der spanischen Polizei melden müssen.
Perón war 1974 nach dem Tod ihres Mannes, Präsident Juan Perón, Staatschefin geworden. Mit ihrem Sturz im Jahr 1976 begann in Argentinien die Militärdiktatur, die bis 1983 andauerte. Nach ihrer Freilassung durch die
Militärmachthaber ging "Isabelita" 1981 ins spanische Exil.
Datum:
29.04.2008
Quelle:
AFP / SAZ
Autor:
Susanne Thiel
Bildquelle:
Wikipedia
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Isabel Perón, Argentinien, Präsident, Tod, Menschenrechte, AAA, Verbrechen
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