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Erbrecht in Spanien: Fragen und Antworten

In zehnjähriger Tätigkeit spezialisiert auf den Themenbereich Erbschaft in Spanien, mit Doppelstandort in Deutschland und Spanien (Mallorca), hat Rechtsanwalt Günter Menth nachhaltige Praxiserfahrungen sammeln können, um nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zu dieser Rechtsthematik präsentieren zu können. 

Jede Familie mit Spanienvermögen dürfte daran nachhaltig interessiert sein - und die Anzahl dieser Familien in Deutschland nähert sich schrittweise der Millionengrenze.

Zentrale Regelungspfeiler im Rahmen dieser Thematik sind gleichermaβen die Minimierung der spanischen Erbschaftssteuer wie die rechtssichere Erbrechtsnachfolge vor dem Hintergrund der individuellen Zielsetzung von Mandantenseite. 

SAZ: Welches nationale Erbrecht kommt bei Nachlaßvermögen in Spanien zur Anwendung?

G.M.: Immer das nationale Erbrecht des Erblassers.

SAZ: Wie läßt sich die hohe spanische Erbschaftsteuer minimieren?

G.M.: Die wesentlichen Eckpfeiler sind die intelligente lebzeitige Vermögenszuordnung, Steuerwohnsitzwahl und Testamentsgestaltung einerseits sowie im Bedarfsfall eine Erbausschlagung zugunsten der Kinder sowie die adäquate Annahmepreisfixierung nach dem Erbfall.

SAZ: Zu welchem Zeitpunkt sollten Sie sich zur Optimierung der Rechtsnachfolge in Spanien beraten lassen?

G.M.: Drei Zeitpunkte sind von zentraler Bedeutung:

- Vor Abschluß des notariellen Immobilienkaufvertrages.

- Wenn die Vermögensverhältnisse stabil und die Rechtsnachfolge weitgehend geklärt ist. 

- Direkt nach dem Erbfall, auch zur Beachtung der Fristen.

SAZ: Wer ist der geeignete Beratungspartner?

G.M.: Jeder auf die Erbrechtsnachfolge in Spanien spezialisierte Rechtsanwalt mit entsprechender Praxiserfahrung vor Ort und Kenntnis beider Rechtsordnungen und Sprachen.

SAZ: Welche sind die gefährlichsten Steuerfallen bei der Rechtsnachfolge im Spanienvermögen? 

G.M.: Das in Deutschland so beliebte Berliner Ehegattentestament und eine ungeprüfte Rechtsnachfolge bei nichtehelichen Lebenspartnern und sogenannten Patchworkfamilien. Hier besteht dringenster Beratungsbedarf. 

SAZ: Wie hoch sind die Beratungskosten und mögliche Einsparpotentiale? 

G.M.: Eine Vorabklärung, ob weiterer Beratungs- oder Handlungsbedarf besteht, ist regelmäßig im Rahmen einer Erstberatungsgebühr von 190,- € zzgl. USt. per Telefon, Mail oder Beratungstermin möglich. Im Übrigen entstehen je nach Werthöhe Anwaltskosten von 1.000 € bis 4.000 €. Analog ist auch das Einsparpotential mit steigendem Wert höher. Regelmäßig bewegt sich dies in der Größenordnung von 5.000 € bis mehrere 100.000 €.


Datum:
10.01.2008
Quelle:
Anwaltskanzlei Menth
Autor:
Susanne Thiel
Bildquelle:
 

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Suchbegriffe: Erbschaftssteuer, Erbschaftsrecht, Spanien, Deutschland, Mandanten, Rechtsanwalt


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