"Trau dich" in Spanien
Sonne, Strand und Urlaubsfeeling können nicht darüber hinweg täuschen: Die Eheschließung in Spanien ist ebenso kompliziert wie in Deutschland.
Die zivile Trauung kann nur dann durchgeführt werden, wenn mindestens einer der Brautleute seinen Wohnsitz in der jeweiligen spanischen Gemeinde hat.
Ein Hochzeits-Quicky a la Las Vegas ist hierzulande also nicht möglich. Nachgewiesen wird der Wohnsitz durch die Meldebescheinigung (Certificado de Empadronamiento) des Einwohnermeldeamtes (Padrón), das den Rathäusern angegliedert ist. Eine Eheschließung vor einer deutschen Auslandsvertretung in Spanien (Botschaft, Konsulate, Honorarkonsuln) ist dagegen nicht möglich.
Vor dem Gang zum Standesamt steht den Brautleuten einiger Papierkrieg bevor (siehe unten). Alle nichtspanischen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und mit der Haager Apostille beglaubigt werden. Diese Beglaubigung nehmen die Botschaften und Konsulate vor.
Erst wenn alle Dokumente beisammen sind, kann das Aufgebot bestellt werden. Dies geschieht auf Antrag im Standesamt (Registro Civil), das beim Amtsgericht oder dem Rathaus angesiedelt ist. Zur Bestellung des Aufgebots müssen zwei volljährige Zeugen erscheinen. Es soll schon vorgekommen sein, dass Brautleute bereits diesen - in Spanien hochoffiziell gestalteten - Termin fälschlicherweise für die Trauung hielten und zu früh die Sektkorken knallten. Nach der Bestellung des Aufgebots kann man nun standesamtlich oder kirchlich heiraten. Bei einer kirchlichen Trauung ist eine vorherige standesamtliche Vermählung im Gegensatz zu Deutschland nicht nötig, allerdings muss sie anschließend beim zuständigen spanischen Standesamt registriert werden.
Eine in Spanien rechtsgültig geschlossene Ehe wird im Ausland
anerkannt. Die deutsche Botschaft in Madrid rät: „Bei dem spanischen Standesbeamten sollte sofort die Ausstellung einer internationalen Heiratsurkunde (Certificación de Matrimonio Plurilingue) beantragt werden. Diese kann in Deutschland ohne
Übersetzung verwendet werden.“ Das bei der Eheschließung ausgehändigte
Familienbuch werde dagegen nicht ohne weiteres als Personenstandsurkunde anerkannt. In Spanien sind seit letztem Jahr auch gleichgeschlechtliche Hochzeiten erlaubt. Hier bestimmt das Recht des Heimatlandes, ob die Eheschließung auch dort anerkannt wird.
Wer sich in Spanien verheiratet, sollte sich unbedingt über das hiesige Namensrecht im Klaren sein. Spanier behalten bei der Eheschließung ihre Nachnamen. Der spanische Standesbeamte wendet diese Vorschriften in der Regel auch bei ausländischen Brautleuten an. Wollen die Ehepartner eine andere Regelung aus ihrem Heimatland anwenden, müssen sie nachträglich bei der zuständigen Auslandsvertretung einen
entsprechenden Antrag stellen. Nur so kann beispielsweise die Ehefrau den Nachnamen ihres Angetrauten annehmen.
Dokumente für die Eheschlieβung
• Deutscher Reisepass samt Fotokopie der ersten vier Seiten der
Brautleute und der Trauzeugen
• Internationale Geburtsurkunde neuen Datums
• Nachweis über den Wohnsitz der letzten zwei Jahre (Certificado de empadronamiento und/oder Meldebescheinigung mit Angabe über den
Familienstand, ausgestellt von dem Einwohnermeldeamt des letzten oder
vorletzten Wohnortes).
• Ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugnis (EFZ). Wird vom spanischen Standesbeamten nur die Bestätigung der Ledigkeit des deutschen Verlobten gefordert, reicht die Meldebescheinigung des Heimatlandes mit der Angabe des Familienstandes. Der spanische Standesbeamte ist aber auch berechtigt, die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses zu verlangen. Dieses ist auf internationalem Vordruck bei dem Standesbeamten des letzten Wohnsitzes im Heimatland zu beantragen. Der Antrag kan auch von Spanien aus gestellt werden.
• Geschiedene und Verwitwete: Internationale Heiratsurkunde der Vorehe mit Vermerk über die Ehescheidung samt Scheidungsurteil oder über den Tod des ersten Ehegatten und dessen Sterbeurkunde
• Von in Spanien ansässigen Deutschen wird oft auch ein Nachweis verlangt, dass nach deutschem Recht die Aufgebotsbestellung und die konsularische Einschreibung nicht erforderlich sind. Die Bescheinigung ist in der Botschaft erhältlich.
* Es handelt sich um eine Auflistung der üblicherweise geforterten Unterlagen. Die entgültige Entscheidung liegt allerdings beim Standesbeamten
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Suchbegriffe: Heirat, Eheschließung, Hochzeit
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