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Abgeschafft: die Tarjeta de Residencia

Wer sich weniger als drei Monate im Jahr in Spanien aufhält, muss sich nicht registrierenDie Tarjeta de Residencia – praktisches Ausweisdokument für Wahlspanier – ist für EU-Bürger abgeschafft worden. 

Stattdessen wurde mit dem Real Decreto 240/2007, das am 28. März 2007 in Kraft getreten ist, eine ganz neue Pflicht eingeführt: Alle Ausländer in Spanien, die Angehörige eines Mitgliedsstaats der EU sind, müssen sich in einem eigens eingerichteten Register (Registro Central de Extranjeros) im Ausländeramt eintragen lassen. Auch bei der nächstgelegenen Nationalpolizei kann der Eintrag erfolgen, wenn im Wohnort kein Ausländeramt gibt. Von der Regelung ausgenommen sind lediglich jene, die seit mehr als fünf Jahren in Spanien leben oder Personen, die sich nicht länger als drei Monate in Spanien aufhalten werden.

Rentner müssen die Tarjeta de Residencia nicht mehr beantragenMit dem neuen Gesetz sind bedeutende Unterschiede zu der bisher geltenden Rechtslage geschaffen worden: Bisher war es beschäftigten EU-Bürgern in Spanien freigestellt, sich bei der Ausländerbehörde zu melden und hier – freiwillig – die Tarjeta de Residencia zu beantragen. Die Anmeldung muss nun – mit der oben geschilderten Ausnahme – zwingend erfolgen. Bisher galt eine Registrierungspflicht nur für ausländische Rentner. Für diesen Bevölkerungskreis wird nun hingegen keinerlei Sonderregelung mehr getroffen. Auch für sie gilt: Leben sie bereits seit mehr als fünf Jahren  in Spanien, müssen sie sich nicht anmelden.

Zu den Akten gelegt: die AufenthaltskarteDie Aufenthaltskarte Tarjeta de Residencia, die bisher für Rentner Pflicht war und von Beschäftigten zumindest freiwillig beantragt werden konnte, ist mit der neuen Regelung gänzlich abgeschafft worden. Im Ausländeramt erhält man nun lediglich ein Zertifikat, in dem der Wohnsitz in Spanien bescheinigt wird. „Wer noch eine gültige Aufenthaltskarte in Besitz hat, kann sich nun glücklich schätzen“, so Rechtsanwalt José Cabrera aus Valencia. Er erinnert an die Unwissenheit von Behörden, Banken, Notaren und Polizisten, die „bis heute nicht wissen, dass die Residencia-Pflicht für berufstätige EU-Ausländer 2003 fiel.“ Cabrera schätzt, dass es lange dauern wird, bis alle vom Wegfall der Tarjeta Wind bekommen und weiter nicht mehr auf ihr Vorzeigen bestehen. „Das kann zu erheblichen Nachteilen im Rechtsverkehr führen“, warnt auch die Deutsche Botschaft in Madrid.


Datum:
10.01.2008
Quelle:
SAZ
Autor:
Janette Vehse
Bildquelle:
 

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Suchbegriffe: Tarjeta de Residencia, Aufenthaltskarte, EU-Ausländer, Aufenthaltsrecht, Registrierung


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