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Nicht mehr teuer: Schenkungssteuer

In einigen Autonomen Regionen wurde im Zuge einer Verringerung der Erbschaftssteuer auch die Schenkungssteuer zum Teil fast gänzlich abgeschafft. Bisher profitieren Residenten in den Regionen Madrid und Valencia von den Neuerungen, die Balearen sollen folgen. 

Die Steuerlast für Beschenkte wurde um 99 % reduziert. Grundvoraussetzung für die Steuererleichterung ist, dass Schenker und Beschenkte ihren Wohnsitz in der betreffenden Region haben. Auch darf der Beschenkte kein höheres Eigenvermögen als 2.000.000 Euro besitzen und er muss ein naher Verwandter des Schenkers sein (Ehepartner, Kind oder Enkel). Weiterhin gilt, dass das Geschenk nicht mehr als 420.000 Euro wert sein darf. Geschenke unter diesem Wert dürfen allerdings alle 5 Jahre vergeben werden.

Die Reduktion funktioniert folgendermaßen: Zunächst werden die üblichen Freibeträge von dem geschenkten Wert abgezogen. Im Land Valencia handelt es sich um 40.000 Euro bei Ehepartnern und Abkömmlingen. Die Freibeträge variieren von Region zu Region zwischen 21.000 und 40.000 Euro. Nach Abzug der Freibeträge wird der Steuerabzug um 99 % vorgenommen.


Datum:
10.01.2008
Quelle:
SAZ
Autor:
Janette Vehse
Bildquelle:
 

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Suchbegriffe: Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer


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