Nulldiät bei der Erbschaftssteuer
Bewohner einiger spanischer Regionen können sich über eine drastische Reduzierung der Erbschaftssteuer freuen. Vorreiter war die Region Madrid, Valencia hat zum Jahreswechsel nachgezogen: Nahe Angehörige zahlen fast keine Steuern mehr, sofern Erblasser und Erben ihren Wohnsitz in der Region haben. Auch Deutsche,Schweizer und Österreicher, die dauerhaft etwa an der Costa Blanca leben, kommen in den Genuss der Regelung. Für die sogenannten Nichtresidenten, also EU-Bürger, die sich nicht ordnungsgemäß angemedeldet haben, gilt dagegen das Steuerrecht der Zentralregierung mit erheblich höheren Erbschaftssteuerforderungen.
Tritt der Erbfall ein, wird die Erbfolge und die Aufteilung des Vermögens nach dem Erbrecht des Herkunftlandes des Erblassers geregelt. Auch wenn der Verstorbene als Nichtspanier in Spanien ansässig war, gilt für ihn nicht das spanische Erbrecht. Bezüglich der Steuern gilt allerdings etwas anderes: Das in Spanien belegene Vermögen wird von spanischen Fiskus besteuert. Die Zentralregierung legt hier grundsätzliche Steuersätze und Freibeträge fest, die aber nur dann zur Geltung kommen, wenn eine Autonome Region keine abweichenden Regelungen trifft. Schon in der Vergangenheit hat die valencianische Landesregierung gerne Ausnahmen zu den nationalen Vorgaben getroffen. So liegen die Freibeträge für Kinder, Enkel und Ehepartner bei 40.000 Euro (nach den Regelungen der Zentralregierung sind es 21.000 Euro).
Die höheren Freibeträge täuschen nicht darüber hinweg, dass Residenten diese Beträge als unbefriedigend niedrig empfinden - in Deutschland können Kinder (noch!) 205.000 Euro geltend machen, der Ehepartner gar 307.000 Euro.So funktioniert die neue Steuererleichterung:
Sind die Freibeträge vom Nachlasswert abgezogen, tritt die neue Regelung in Kraft: Es handelt sich um eine Reduktion der ermittelten Steuerschuld: Diese wird nun um 99% auf 1% ihres ursprünglichen Betrages reduziert.
Ein Beispiel: Erbt der Ehemann ein Nachlassvermögen im Wert von 430.000 Euro, kann er zunächst seinen Freibetrag von 40.000 Euro abziehen. Zu besteuern bleiben 390.000 Euro, was eine (gerundete) Steuerschuld von 79.000 Euro ergibt. Hiervon ist nach der Neuregelung nur noch 1% zu zahlen, sodass der Steuerbetrag sich auf 790 Euro reduziert.
Aber Achtung: Dies gilt nur, wenn die Erben Abkömmlinge, Eltern oder der Ehepartner des Erblassers sind. Außerdem müssen sowohl der Erblasser als auch die Erben in der Region Valencia als Residenten ansässig sein (dies gilt nicht bei behinderten Erben). Zusammen mit der Erbschaftssteuer wurde auch die Schenkungssteuer erheblich reduziert.
Datum:
03.10.2007
Quelle:
SAZ
Autor:
Janette Vehse
Bildquelle:
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Suchbegriffe: Erbschaftssteuer, Erben, Steuer
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