Wie melde ich mein Auto um?
Auswandern ja, aber nicht ohne unser Auto. Viele deutsche Auswanderer hängen an ihrem "besten Stück" und wollen es nach Spanien mitnehmen. Bevor man dies tut, sollte man sich jedoch genau überlegen, ob sich das wirklich auszahlt. In Spanien kann man mittlerweile auch recht günstig einen Wagen erwerben und die Ummeldung eines deutschen Kennzeichens auf ein spanisches ist sowohl ein bürokratischer als auch ein finanzieller Aufwand.
Wenn man sein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug dennoch nach Spanien mitnehmen möchte, muss man einige Punkte beachten. Deutsche, die in Spanien ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, müssen innerhalb von sechs Monaten ihr Fahrzeug umschreiben lassen. Dies gilt auch für den Fall, dass sich lediglich das Fahrzeug in diesem Zeitraum in Spanien aufhält. Wird die Ummeldung innerhalb der sechs Monate nicht vorgenommen, können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Für die Zulassung des Fahrzeugs muss man zunächst die "Übereinstimmung" (homologación) vornehmen lassen. Dafür wird das Kfz von einem zugelassenen Ingenieur vermessen und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt (Ficha Técnica). Außerdem benötigt man eine Meldebescheinigung (empadronamiento), die man im Rathaus (Ayuntamiento) erhält. Die Steuernummer N.I.E., die man als Ausländer in Spanien braucht, kann man bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) oder bei der Polizei (Policía Nacional) beantragen. Danach muss man sein Fahrzeug zum spanischen TÜV (ITV) bringen. Ist der ITV gut überstanden, geht es weiter zum Finanzamt (Hacienda).
Fahrzeuge, die in Spanien eingeführt werden, müssen versteuert werden. Diese Zulassungssteuer (Impuesta de matriculación) wird am Formular 565 deklariert und ist bei der Hacienda zu entrichten. Die Steuer richtet sich nach dem Zeitwert des Fahrzeuges, der von der Hacienda berechnet wird und dem Hubraum des Fahrzeuges. Dieser Zeitwert des Fahrzeuges ist somit für die Höhe der Steuer ausschlaggebend (z.B. 7 % bei Fahrzeugen bis 1600 ccm). Die Steuer kann unter gewissen Umständen auch entfallen. Dies ist normalerweise der Fall, wenn die Ummeldung im ersten Monat nach der Anmeldung in Spanien vorgenommen wird. Genauere Informationen dazu gibt es beim spanischen Finanzamt.
Anschließend muss man noch zur spanischen Verkehrsbehörde (Jefatura de Tráfico oder nur Tráfico genannt), wo man alle Bescheinigungen gemeinsam mit der Versicherungsbescheinigung abgeben muss. Dann erhält man die vorläufigen grünen Kennzeichen, die dann später von den endgültigen Kennzeichen abgelöst werden.
Einwanderer ohne Spanischkenntnisse, die sich all die beschwerlichen Behördenwege und die langen Wartereien in den Ämtern ersparen möchten, sollten sich überlegen, ob sie die Autoummeldung von einer Gestoría abwickeln lassen. Eine Gestoría ist eine Dienstleistungsagentur, die jegliche Behördenwege, angefangen von der Autoummeldung bis hin zur Unternehmensgründung rasch und unbürokratisch erledigt. Gestorias gibt es in fast allen Orten und manchmal haben sie auch mehrsprachige Mitarbeiter. Kompetente Gestorías können auch professionell über Buchhaltung, Steuerberatung, Versicherungen, Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitsrecht Auskunft geben. Die Umschreibung, die ITV, neue Papiere und Kennzeichnen kosten bei einer Gestoria um die 500 Euro. Doch auch bei den Gestorías sollte man Preisvergleiche anstellen, weil die Preise stark variieren können. Es ist durchaus üblich, Gestorías mit Amtshandlungen zu beauftragen und oft kostet es nicht viel mehr, als sich selbst durch den spanischen Behördendschungel zu kämpfen. Wenn man es doch selbst in die Hand nehmen will, so sind die Anträge für die Ummeldung bei der spanischen Verkehrsbehörde bzw. auch den Finanzämtern erhältlich. Die Vorlage der notwendigen Dokumente (Original Kraftfahrzeugbrief, Kaufvertrag, Rechnung, Personaldokumente) ergibt sich aus den Anträgen. Beachten muss man natürlich auch den nahtlosen Übergang des Versicherungsschutzes. Aufgrund des deutschen Haftpflichtsystems kann die Fahrzeugversicherung in Deutschland nur bei amtlicher Stilllegung des Wagens gekündigt werden. Wenn der Fahrzeughalter aber die Fristen beachtet und man sein Fahrzeug ordnungsgemäß versichert hat, entstehen keine Deckungslücken. Nach erfolgter Ummeldung muss man sein Auto in Deutschland abmelden. Die Stilllegung kann im Normalfall auch von der Deutschen Botschaft oder dem Konsulat durchgeführt werden.
Für die Abmeldung benötigt das deutsche Konsulat die deutschen Kennzeichen, den Kfz-Schein, Kfz-Brief, Zulassungsbescheinigungen Teil I und II und 40 Euro Gebühr. Da der Kfz-Brief normalerweise von den spanischen Behörden einbehalten wird, sollte man bei der Ummeldung in Spanien eine Stempelung einer Kopie des Kfz-Briefes von Tráfico verlangen.
Auch in Spanien besteht für alle Kraftfahrzeuge Versicherungspflicht. Diese wird zwar nicht über das Verkehrsamt kontrolliert, zu beachten ist aber, dass bei einer Polizeikontrolle nicht nur die grüne Karte verlangt wird, sondern auch eine Quittung über die Zahlung der Beiträge. Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz werden beschlagnahmt und können erst gegen Zahlung einer Strafe und dem Versicherungsnachweis wieder abgeholt werden. Also immer rechtzeitig bezahlen und die Quittung nicht vergessen.
Die wichtigsten Papiere für die Ummeldung hier noch einmal zusammengefasst:
Meldebescheinigung (empadronamiento) und Steuernummer N.I.E.
Personalausweis oder Reisepass
KFZ-Brief und Fahrzeugschein (manchmal wird eine Übersetzung verlangt)
Spanischer Fahrzeugbrief (Ficha Técnica)
Prüfprotokoll der Technischen Untersuchung ITV
Nachweis der Zahlung von spanischer Kfz- und Zulassungssteuer
Von allen Papieren sollten drei Kopien angefertigt werden. Wenn all dies geschafft wurde, steht der Fahrt im Blauen mit dem eigenen Wagen nichts mehr Wege. Gute Fahrt!
Datum:
04.10.2007
Quelle:
SAZ
Autor:
Doris Grundnig
Bildquelle:
SAZ
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Suchbegriffe: Spanien, Autoummeldung, Kfz-Zulassung, Auswandern,
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